Das Wasserschutzgebiet Nordwest-Solling

Die Wasserversorgungsunternehmen Samtgemeinde Bevern, Stadtwerke Holzminden und Stadtwerke Stadtoldendorf gewinnen im Nordwest-Solling Trinkwasser aus sieben Tiefbrunnen und zwei Quellen. Damit nutzen drei Wasserversorger ein  Wasserschutzgebiet.

Grundwasserleiter sind zwei Abfolgen des Mittleren Buntsandsteins, die Solling-Folge und die darunter liegende Hardegsen-Folge. Der Grundwasserleiter wird durch tonige Zwischenschichten in ein oberes und unteres Grundwasserstockwerk getrennt. Zum Schutz des Grundwasservorkommens wurde das gemeinsame Wasserschutzgebiet Nordwest-Solling zum 01.10.2007 durch das Land Niedersachsen ausgewiesen.

Wasserschutzgebiete

Je nach Entfernung zu den Brunnen werden drei Schutzzonen unterschieden.
Dabei gilt: Je näher die Lage zu den Gewinnungsanlagen, desto strikter der Schutz. Dies gilt gleichermaßen für Industrie und Gewerbe, Landwirtschaft und Gartenbau, Forstwirtschaft, Straßenverkehr und private Nutzungen.

Zone I: Fassungsbereich genannt. Er schützt Brunnen und Quellen und ihre unmittelbare Umgebung vor jeder Art von Verunreinigung. Die Fläche rund um die Wassergewinnung hat einen Radius von mindestens 10 Metern. Diese Bodenflächen dürfen nicht genutzt und nur von ausgewählten Personen betreten werden.

Zone II: Die „engere“ oder auch „biologische“ Schutzzone stellt vor allem den Schutz vor Verunreinigungen durch Krankheitserreger sicher. Hier dürfen weder Abwasser noch Gülle in den Boden sickern. Die Zone II ist eingezäunt und muss so groß sein, dass das Grundwasser von der Außengrenze der Zone bis zu den Brunnen 50 Tage im Untergrund unterwegs ist. Nach dieser Zeit ist das Wasser von eventuellen Keimen oder Krankheitserregern ausreichend gereinigt.

Zone III: Die „weitere“  Schutzzone soll Schutz vor schwer abbaubaren Verunreinigungen im weiteren Umfeld der Wassergewinnungsanlagen bieten. Hiermit sind zum Beispiel Unfälle mit Chemikalien gemeint. Die Zone III sorgt dann dafür, dass ausreichend Zeit für Gegenmaßnahmen bleibt. In großen Wasserschutzgebieten wird die Zone noch in III A und III B aufgeteilt. Die Fließzeit des Grundwassers vom äußeren Rand bis zum Brunnen soll in III A mindestens 500 Tage, in  III B etwa 2.500 bis 3.500 Tage dauern.

Karte – WSG Gebiet SWS
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Karte WSG zur Verordnung
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Verordnung Wasserschutzgebiet
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