Das in § 7a (5) EnWG vorgeschriebene Gleichbehandlungsprogramm wurde der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 07.08.2014 zugesendet und zum 01.09.2014 in Kraft gesetzt.
Hier können Sie den Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms im Jahre 2017 herunterladen: