Grundlagen für Erdgastransporte und -verteilung sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005, die Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) vom 25. Juli 2005 und die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) vom 25. Juli 2005.
Die Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH ist als Netzbetreiber unter der Nr. 700 871 beim DVGW registriert und stellt allen Wettbewerbern, unter der Voraussetzung vorhandener freier Netzkapazitäten, ihre Transport- und Verteilnetze zum Transport von Erdgas, sofern dies nicht aus betriebsbedingten oder anderen Gründen für die Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH unzumutbar oder unmöglich ist, diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Bei der Errichtung neuer physischer Einspeisestellen in das Verteilnetz der Stadtwerke Stadtoldendorf sind die Richtlinien der Stadtwerke Stadtoldendorf für den Bau und Betrieb dieser Anlagen einzuhalten und alle anfallenden Kosten vom Veranlasser zu tragen.