Lieferantenrahmenvertrag und Sperrvereinbarung

Lieferantenrahmenvertrag

Der Lieferantenrahmenvertrag zwischen dem Transportkunden und der Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH als Betreiber des örtlichen Verteilnetzes regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei der Abwicklung von Gastransporten. Er basiert auf der jeweils gültigen Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen.

Ansprechpartner und Preise

für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung

Ergänzungsvereinbarung

zum Lieferantenrahmenvertrag Gas – Bilanzkreiswechsel ohne Stammdatenänderungsmeldungen

Mit dieser Vereinbarung werden für den Geschäftsprozess Stammdatenänderung (Beschluss BK7-06-067 vom 20.08.2007, Ziffer 3) die Verwendung eines anderen Datenformates /Nachrichtentyps, sowie die Anpassung einzelner Prozessschritte aus der Anlage zur Festlegung BK7-06-067, Geli Gas, in der geänderten Fassung  vom 28.10.2011 vereinbart. Die Möglichkeit zum Abschluss dieser Vereinbarung  besteht für alle relevanten Netznutzer – in diesem Fall alle Gaslieferanten – im Netz der Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH. Ein ausformuliertes Angebot wird auf Nachfrage vorgelegt

Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität

Die Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH ist nach Maßgabe der anliegenden Dokumente als Wiederverkäufer von Erdgas im Sinne von § 3g Abs. 1 UStG registriert. Der aktuelle Nachweis des Finanzamts Detmold sowie die Bescheinigungen vergangener Zeiträume stehen in dem folgenden PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.

Kooperationsvereinbarung

Die Kooperationsvereinbarung in der zum 01.10.2022 geltenden Fassung können Sie sich unter dem folgenden Link herunterladen: