Preise (Stand 01.01.2025)

Anlage 1 zu den Allgemeinen Bedingungen für den Anschluss an das Wasserversorgungsnetz und für die Abgabe von Wasser (AVBWasserV) der Stadtwerke Stadtoldendorf GmbH.

1. Allgemeine Preise
1.1
nettobrutto*
Wasserpreis pro m³ in Euro1,681,80
1.2

Für individuelle Großabnehmer bei einer Jahresabnahme von über 50.000 m³ können Vereinbarungen getroffen werden, über die der Aufsichtsrat entscheidet.

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Strompreisrechner

PLZ der Verbrauchsstelle

Geben Sie an wieviele Personen in Ihrem Haushalt leben:

ODER

wieviele kWh Sie durchschnittlich im Jahr verbrauchen:

kWh / Jahr
Der voraussichtliche Verbrauch basiert auf Ihren Angaben. Ihr tatsächlicher Verbrauch kann abweichen.
Bei einem Jahresverbrauch von VERBRAUCH kWh/Jahr NETZNAME PLZ :

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PLZ der Verbrauchsstelle

Wie viele qm Wohnfläche haben Sie?

m2

ODER

wieviele kWh Sie durchschnittlich im Jahr verbrauchen:

kWh / Jahr
Der voraussichtliche Verbrauch basiert auf Ihren Angaben. Ihr tatsächlicher Verbrauch kann abweichen.
Bei einem Jahresverbrauch von VERBRAUCH kWh/Jahr NETZNAME PLZ :

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Geben Sie an wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben:

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wieviele Kubikmeter Wasser Sie durchschnittlich im Jahr verbrauchen:

m3 / Jahr
Der voraussichtliche Verbrauch basiert auf Ihren Angaben. Ihr tatsächlicher Verbrauch kann abweichen.
Bei einem Jahresverbrauch von VERBRAUCH m3/Jahr NETZNAME PLZ :
2. Bereitstellung und Unterhaltung von Wasserzählern
2.1

Als Bereitstellungs- und Unterhaltungskosten für einen Wasserzähler berechnen die Stadtwerke nach der Durchflussmenge (Qn) des Zählers folgende Kosten:

Für einen Zähler
Zählergrößenetto (Euro/Monat)brutto (Euro/Monat)*
Q 3 = 47,007,49
Q 3 = 1012,0012,84
Q 3 = 1614,0014,98
Q 3 = 2520,0021,40
Q 3 = 4030,0032,10
Q 3 = 6590,0096,30
3. Abgaben

10% je m³ Konzessionsabgabe an Ihre Gemeinde: 0,17 €/m³

je geförderter m³ Wasser, Wasserentnahmegebühr an das Land Niedersachsen: 0,17 €/m³

4. Mehrwertsteuer

* Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von zurzeit 7 %. Rundungsdifferenzen können auftreten.

5. Gültigkeit

Diese Anlage 1 zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

 

Preisblatt 01.01.2025