Technische Mindestanforderungen an die Messeinrichtungen nach § 21b EnWG

Die unten verlinkten Dokumente regeln die technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen, die von Messstellenbetreibern nach § 21 b Abs. 3 EnWG sicherzustellen sind. Fester Bestandteil der technischen Mindestanforderungen und Anforderungen an Datenumfang und Datenqualität ist im Elektrizitätsnetz insbesondere auch die BDEW-Richtlinie Metering Code sowie im Gasnetz die EN 1776 und die relevanten DVGW Arbeitsblätter.